Seitdem es den DOSB gibt, werben deren Spitzenfunktionäre für eine Aufnahme des Sports ins Grundgesetz. Peter Danckert, der Vorsitzende des Bundestags-Sportausschusses, unterstützt dieses Vorhaben, auch für den Wahlkampf seiner SPD. Die CDU hingegen ist strikt gegen eine Erweiterung der Staatsziele. Was aber würde ein Eintrag im Grundgesetz bringen? In jedem Fall hätten Dopingbekämpfer ein weiteres Argument für ein staatliches Antidopinggesetz.
Eine Expedition ins Tierreich soll die Lage verdeutlichen. Detlef Parr berichtet aus seinem Wahlkreis Ratingen, wo eine neue Bezirkssportanlage benötigt werde. Dem Bauvorhaben stellten sich Umweltschützer entgegen, mit dem Hinweis auf die schutzbedürftigen Kammmolche, die nicht aus ihrem Lebensraum vertrieben werden dürfen. „Hier werden die Kammmolche zu Kampfmolchen“, scherzt Parr, der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Wäre der Sport im Grundgesetz verankert, wie es Sportpolitiker seit Jahren fordern, hätte Parr ein Argument mehr gegen die Molche, das glaubt er zumindest: „Dann wären Umweltschutz und Sport auf Augenhöhe.“
Ende des vergangenen Jahres war Peter Danckert, der Vorsitzende des Bundestagssportausschusses, überraschend in die Offensive gegangen. Der Sozialdemokrat kündigte an, dass der Sport mit Hilfe eines Gruppenantrages im ersten Halbjahr dieses Jahres als Staatsziel im Grundgesetz verankert werden könne. Davon nahm er nun wieder Abstand. Danckert habe mit seinem Fraktionsvorsitzenden Peter Struck gesprochen, eine erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag zeichne sich nicht ab. Kaum hatte sich seine erste Forderung als haltlos erwiesen, legte er die nächste nach: Danckert bestätigte, dass er den Grundgesetz-Vorstoß als Element des Bundestags-Wahlkampfes verstehe.
Das überrascht wiederum nicht. Es ist nicht das erste Mal, dass Peter Danckert mit einer Forderung an die Öffentlichkeit tritt, die sich als unrealistisch erweist. Schon scheint er eine Gegenposition zu CDU und CSU aufbauen zu wollen. Wahlkampf basiert schließlich auf Abgrenzung. Vor allem die Union möchte das Grundgesetz nicht weiter befrachten, zuletzt war der Tierschutz aufgenommen worden. Sollten die Staatsziele allerdings erweitert werden, würde auch der Sport aufgenommen werden, auf diesen Kompromiss hatten sich die Fraktionen 2008 geeinigt. Für diesen Fall hätte die FDP schon einen Gesetzentwurf in der Schublade. Danach soll der Artikel 20 des Grundgesetzes ergänzt werden mit einem Paragraphen b: „Der Staat fördert und schützt den Sport und wahrt dessen Autonomie.“ Der sportpolitische Sprecher Parr kündigte Gespräche mit dem Kulturausschuss an, um Sport und Kultur gleichsam ins Grundgesetz aufzunehmen. 15 der 16 Landesverfassungen, bis auf Hamburg, haben Sport bereits als schützenswert erklärt.
Ob Staatsziel oder nicht, Kritiker sprechen ohnehin längst von einem Staatssport. Bund, Länder und Kommunen investieren Milliarden in den Sport. Achtzig Prozent der Winter-Olympiamannschaft von Turin 2006 waren bei Bundeswehr, Bundespolizei und Zoll angestellt. Eine Grundgesetz-Erweiterung wäre also folgerichtig, glaubt der Kieler Rechtsexperte Martin Nolte: „Sport ist Motor der Volkswirtschaft und Programm der Parteien, trotzdem findet er mit keinem Wort Erwähnung im Grundgesetz.“ Eine Erweiterung sei mit keinen zusätzlichen finanziellen Ansprüchen verbunden.
Thomas Bach dürfte diese werbenden Worte besonders gern vernehmen. Der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes hofft seit Gründung des DOSB auf einen Eintrag ins Grundgesetz. Gern weist er 27 Millionen Mitglieder in 91 000 Sportvereinen hin, auf das Gemeinwohl des Breitensports, die Integrationshilfe, den Gesundheits- und Seniorensport oder den demografischen Wandel, weniger auf Doping oder Korruption. Zugleich fordert Bach immer wieder die Eigenständigkeit des Sports. Von einem staatlichen Antidopinggesetz hält er zum Beispiel wenig. Deshalb würde auch Winfried Hermann, sportpolitischer Sprecher der Grünen, für eine Grundgesetz-Erweiterung plädieren: „Wir hätten ein starkes Argument für ein Antidopinggesetz.“ Nur den Kammmolchen in Ratingen wäre damit auch nicht geholfen.









25. Januar 2009 um 11:08
Ja, ist nicht einfach, wenn Sportjournalisten ploetzlich ueber juristische Themen schreiben wollen :-). Vielleicht waere es hilfreich gewesen, dem Leser einmal zu erklaeren, welche rechtlichen Folgen sich daraus ergeben (haben), dass es seit etwa 10 Jahren Staatszielbestimmungen gibt, was der Unterschied derselben zu Grundrechten ist und so etwas. Dann koennte der Leser auch leichter einordnen, was diese Art von Forderungen eigentlich soll. Und haette hinterher noch etwas Basiswissen mitgenommen, auf das er bei aehnlichen Themen zurueckgreifen kann.
25. Januar 2009 um 12:40
Danke! Auch das ist der Sinn eines Blogs: So können auch Sportjournalisten noch etwas lernen.
25. Januar 2009 um 17:54
Schreiben Sie jetzt noch nen zweiten Teil zum Thema Staatsziel Sport?
25. Januar 2009 um 18:58
Erst wieder, wenn Bewegung in die Debatte der Abgeordneten kommt.
26. Januar 2009 um 08:59
Schade, dass nun nicht mal die Konsumenten des (schnelleren) Mediums Internet erfahren werden, was ein Staatsziel ist. Zumindest nicht an dieser Stelle.
11. Februar 2009 um 12:02
[…] Den ganzen Artikel in Ronny Blaschkes Blog lesen… […]